Das Gütesiegel in Sachen Sparsamkeit
Bedarfsausweis für Wohngebäude
Herr Friedrich möchte eine Wohnung kaufen. Der Verkäufer hat zwar noch alle Heizkostenabrechnungen, aber es liegt kein Energiepass für die Wohnung vor.
Der Gesetzgeber gibt Kaufinteressenten Recht, einen Energieausweis zu verlangen. So schützt sich der Käufer vor unliebsamen Überraschungen. Denn allein die Heizkostenabrechnungen des Vorbesitzers geben keinen oder nur wenig Aufschluss über den tatsächlichen Energiebedarf und damit die Dämmung einer Wohnung oder eines Hauses. Überspitzt gesagt: So kann ein großes Haus hervorragende Verbrauchserte haben, weil nur ein Zimmer beheizt wurde.
Ein Bedarfsausweis stellt die energetischen Verhältnisse eines Gebäudes fest. Ermittelt wird der tatsächliche Aufwand, damit es drinnen komfortabel warm wird. Um zu einem seriösen Ergebnis zu gelangen, begutachte ich Ihre Immobilie vor Ort. In die Berechnung der „Energieeffizienz“ fließen viele Eckdaten mit ein: U.a. die Wohnfläche, bauphysikalischen Eigenschaften – das heißt verwendete Baumaterialien, ebenso Art und Alter der Heizungsanlage und das Nutzungsverhalten der Bewohner.
Der Bedarfsausweis enthält immer Modernisierungsempfehlungen. Ganz gleich, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – für das Ergebnis steheich mit meiner Unterschrift gerade. Ein wichtiger Gewährleistungsaspektbeim Kaufen wie Verkaufen.
Achtung! Besser Hände weg von Energiepässen, die man sich im Internet herunterladen, selbst ausfüllen und selbst unterschreiben kann. In punkto Glaubwürdigkeit halten sie meist keinem kritischen Blick stand. Laut EneV sind zur Ausstellung nur qualifizierte Fachleute berechtigt.